Gesundheit auch für kranke Menschen
Gesundheitsforschung.info trägt dazu bei, mit innovativen Berufen die Lebensqualität von Menschen zu erhöhen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu verbessern. Ihr kommt deshalb eine große Bedeutung zu. Noch immer sind rund zwei Drittel aller Krankheiten nicht ursächlich heilbar. Das heißt, bei den meisten Erkrankungen ist heute bestenfalls eine Therapie der Symptome möglich und bei vielen Krankheiten noch nicht einmal das. Der Gesundheitsforschung kommt deshalb eine große Bedeutung zu. Hier werden neue oder bessere Diagnoseverfahren und Therapien entwickelt, um kranken Menschen effektiver zu helfen. Und es werden neue Ansätze und Wege zur Prävention gesucht, die dazu beitragen, Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Das BMBF fördert die deutsche Gesundheitsforschung mit rund 500 Mio. € - wir sind ein Privat Institut und forschen aus eigener Kraft und gehen dabei einen innovativen neuen Weg.
Gesundheitsforschung des Synergetik Instituts
Ganzheitliche Heilung durch Selbstorganisation
Das Synergetik Institut erforscht Gesundheitsprozesse. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein Klient aus dem 'Zustand Krankheit' den 'Zustand Gesundheit' erreichen kann. Die Synergetik Therapie ist eine ganzheitliche Therapie und zeigt auf, daß Gesundheit weniger abhängig ist vom Schicksal des Einzelnen oder den Errungenschaften von Medizin und Pharmaindustrie, sondern von der Einstellung zum Leben selbst. Diese läßt sich überprüfen und korrigieren durch synergetische Innenweltreisen. D. h. jeder, der Verantwortung für sich selbst übernehmen möchte, kann sich selbst heilen. Mit der Synergetik Therapie kann jeder Selbstheilungskräfte gezielt aktivieren. Mit diesem Know-How bieten wir mit dem Beruf des Synergetik Therapeuten und dem Synergetik Profiler dem bestehenden Gesundheitswesen eine echte Ergänzung zum Psychotherapeuten, Arzt, Heiler und Heilpraktiker.
Die Dokumentationsstelle des Synergetik Therapie Instituts hat daher drei Kernaufgaben:
TOP-info
für Therapeuten, Erzieher, Pädagogen, Eltern, Journalisten und Gehirnforscher:
10.000 Synergetik-Einzelsitzungen als Tonbandprotokolle, davon 400 in schriftlicher
Ausarbeitung.
Das Synergetik Institut macht seine Gesundheitsforschungsergebnisse durch eine speziell eingerichtete Dokumentationsstelle allen Interessierten zugänglich: Fachpresse, Synergetik Therapeuten, kranken Menschen, Medizinern, Forschern....
Dokumentationsstelle zur Herstellung von Öffentlichkeit
Das Synergetik Institut erforscht
Gesundheitsprozesse auf der Grundlage der Selbstorganisationstheorie: Ganzheitliche
Heilung oder Selbstheilung ist individuell erzeugbar.
Im Mittelpunkt der Forschung steht die Frage, welche Gesetze innerhalb von Selbstheilungsprozessen
wirken, welche Randbedingungen dabei erforderlich sind und was der betroffene
Mensch selbst aktiv dazu beitragen kann.
Aufgebaut wurde dieser Bereich seit 1995 von Bettina Kimpfbeck - Dipl.Soz.päd., Synergetik Therapeutin und Profiler in eigener Praxis, sowie Ausbilderin im Synergetik Institut. Sie verfügt über den nötigen Background, um die Forschungsergebnisse des Synergetik Instituts zu analysieren und durch Dokumentation dieses Material der Gesundheitsforschung neue Wege aufzuzeigen.
Wir
haben beschlossen, die ersten 9 Hefte mit etwa 200 Einzelsitzungen ab 2004 der
interessierten Öffentlichkeit anzubieten. Jedes Heft hat 100 Seiten DIN
A4 und einen Themenschwerpunkt. Der Preis beträgt 5 Euro. Die Sessionshefte
sind Ausbildungsmaterial des Synergetik Institut und dokumentieren eindrucksvoll
Selbstheilung mit dem bionischen Wirkungsprinzip der Selbstorganisation. Dieses
bionische Prinzip der Selbstorganisation ist der Kern der Synergetik Therapie.
Diese Beispiele sind Geschichten über Innenwelterfahrungen: Wie der Kopf
funktioniert!
Dieses Wissen soll jedem zur Verfügung gestellt werden:
Erkenne-Dich-selbst, die anderen können es nicht
für Dich tun.
Innenweltsurfen
ist ein sehr persönliches Erlebnis. Der Klient braucht einen kompetenten
Synergetik Therapeuten oder einen Synergetik Profiler als Begleiter, da kaum
ein Mensch seine Innenwelt kennt. Spirituelle Erlebnisse gehören nicht
unter das HP-Gesetz, auch nicht bei kranken Menschen - dafür gibt es die
GG. Auch die Richter am Bayerischen VGH müssen diese Grundrechte achten.
Siehe www.heilpraktikergesetz.de
Beispiele hören Sie unter www.neurowelt.de
Zu den Einzelsitzungsheften: Bitte hier klicken
Hier geht es direkt zu 100 Beispiele von A bis Z: Selbstheilung durch Selbsterfahrung in der Innenwelt
Egal, ob Sie sich nun für
die möglichen Hintergründe eines bestimmten Krankheitsbildes interessieren,
ob Sie nach Möglichkeiten zur Beziehungsklärung suchen, emotionale
Verletzungen heilen möchten oder ob Sie einfach Lust haben, spannende Inneweltreisen
zu den Themen Durchsetzungskraft, Weiblichkeit, Wahrnehmungserweiterung, Zeitreisen,
Mentaltraining und sehr vieles mehr,lesen möchten - hier im Internet werden
Sie bestimmt zahlreiche Anregungen finden.
Darüberhinaus soll auf dieser Seite die Arbeit der Auszubildenden des Synergetik
Therapie Instituts transparent gemacht werden. Supervisionsarbeiten innerhalb
der Berufsausbildung zum Synergetik Therapeuten, sowie zum Erhalt der Praxislizenz
werden hier gesammelt und dokumentiert.
Diesen Bereich hat ab 1.
Januar 2004 Dipl.Soz.päd Frauke Dietz übernommen. Sie ist ebenfalls
Synergetik-Profilerin und Ausbilderin am Institut.
Damit stellen wir Öffentlichkeit her, denn
jedem Menschen soll dieses Wissen zur Verfügung stehen. Es wird angenommen,
das Interesse steigt.
2,5 MB Quicktime-Movie |
Woher
kommt Krankheit? Ist soviel Technik sinnvoll? Bitte klicken Sie auf das Bild 2,5 MB Quicktime-Movie |
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Chaos
Medizin:
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Achtung Wichtig: Wer aus Bayern kommt und auf diese Seite www.gesundheitsforschung.info verlinkt, um auf Innenweltreisen von kranken Menschen aufmerksam zu machen (336 Kurzfassungen Synergetik Sessions), macht sich strafbar - obwohl diese site hier keinen strafbaren Inhalt enthält oder rechtswidrig ist! Das Oberlandesgericht Bamberg hat diesen Beschluss am 1. Juni 2006 erlassen (3 Ss OWI 1532/05).
Die
Verlinkung auf diese Seite kostete in München auf Betreiben von Frau ORR
Stein von der Regierung
in Oberbayern beim Amtsrichter Jung am 12. Sept. 05 für die Münchner
Synergetik Therapeutin 500 Euro - wir erhoben Einspruch beim Oberlandgericht.
Dieses Gericht reduzierte die "Krankengeschichten" auf 3 Beispiele.
Daraufhin wollte Richter Jung nur noch 200 Euro Bußgeld. Wir erheben erneut
Einspruch im Nov. 06 - siehe
auch www.heilpraktikergesetz.de
Jetzt im Mai 2007 stehen wir vor dem Bundesverfassungsgericht und klagen die
Regierung von Oberbayern an: in Kürze hier mehr.
Wir erwarten dringend einige grundsätzlichen Hinweise vom BVerfG zur Freiheit
des Internet und zur Berufsfreiheit Art. 12 GG
- Leider hat das BVerfG abgelehnt. Lesen Sie selbst.... Bernd Joschko
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Wir haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 23. Mai 2007 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Synergetik Therapeutin bekam von der Regierung von Oberbayern ein Busgeldbescheid wg. Verlinkung auf eine Domain des Synergetik Institut: www.gesundheitsforschung.info. Dort lagern die Praxislizenzen der Auszubildenden (also auch ihre eigene Abschlussarbeit) und einige hundert Beispiele in Dokumentationsform - abgeschriebene Sessions als Wortprotokoll mit einer kleinen Zusammenfassung am Anfang. Das Amtsgericht stellte ein Bussgeldbescheid aus und bemägelte 41 Kurzgeschichten seien verbotene Werbung nach dem HWG. Das Oberlandgericht reduzierte die Anzahl der Geschichten auf nur noch 3. Somit gingen wir zum BVerfG, denn es kann nicht sein, das die Verlinkungspraxis im Internet unter Strafe gestellt wird. Die Therapeutin hat auf eine Unterseite einer Unterseite verlinkt und dort sind angeblich 3 von 336 Kurzdarstellungen verbotene Werbung - also 1% !! Und diese angebliche Werbung ist bis heute unbeanstandet und vom Synergetik Institut legitim. Wir machen damit innovative Forschung öffentlich. Die Regierung von Oberbayern verhindert damit alternative Forschung zur Krebsheilung. Und nun der Schock für uns: Das BVerfG hat die Klage zurückgewiesen, wg angeblichen Formfehlern (27. Juni 2007). Doch Dr. Kleine-Cosack ist Spezialist für Verfassungsbeschwerden und hat sogar darüber ein Handbuch geschrieben. Diese Art der Argumentation des BVerfG wird nur benutzt, wenn es um "unliebsame Themen" geht. Denn auffälligerweise ging es bei einer von den drei Geschichten um die "Neue Medizin" nach Dr. Hamer. Hat das BVerfG Angst davor, diese zu bewerten? Vor 24 Jahren habe ich die Observationspraktiken des Bundeskriminalamtes vor den Bundesgerichtshof gebracht, der eine Revision meines Urteils durch das Landgericht Wiesbaden ablehnte, denn eine sehr kritische Situation war somit eingetreten: Hätte der BGH die 10 Praktiken des BKA "abgesegnet", hätten wir in Folge den perfekten Überwachungsstaat gehabt. Hätte der BGH mir Recht gegeben, diese Praktiken durch eine Titelstory des Spiegels, ARD Panorama, Kinofilm und Aufklärung in der taz mit Recht zu veröffentlichen und somit vor einem Überwachungsstaat in Folge der RAF-Gegenreaktionen zu warnen, wäre das Ansehen der Bundesrepublik weltweit geschädigt worden, denn dann wäre die höchste Deutsche Polizei kriminell. In Folge hat dann der BGH das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht ausgerufen. Wann
gibt es ein Grundrecht auf Informationsfreiheit - auf Verlinkungsfreiheit
- im Internet ?? Das BVerfG ist weiterhin gefragt., Wer hat Lust sich mit dieser Domain www.gesundheitsforschung.info zu verlinken und den Rechtsweg erneut zu beschreiten? Bitte beim BVSpro.de melden. |
Was meint der Berufsverband dazu? Lesen Sie selbst
Wichtig: Die reine Informationsaufarbeitung im Kopf (Innenwelt) des Klienten ist kein "medizinisches Heilen" und auch keine Lebenshilfe oder Psychotherapie. Wir sind kein Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker und unterliegen auch nicht dem HP-Gesetz. Wir verwenden keine Hypnose, Suggestionen oder Affirmationen. Die Sitzung bekommt der Klient auf Tonband, CD oder DVD aufgezeichnet.
Die
aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgericht zeigt auf, daß es neben
der "staatlichen Gesundheitsversorgung" Privatanbieter von Gesundheit
geben muß!
AZ: B 1 KR 12/04 R -Hier heißt es: „Versicherte können dagegen
nicht alles von der GKV beanspruchen, was ihrer Ansicht nach oder objektiv der
Behandlung einer Krankheit dient. Die gesetzlichen Krankenkassen sind auch nicht
von Verfassung wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung
oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist....“.
Sie sind der wichtigste Mensch für ihre Heilung. Tun Sie was für sich: Pauschal Therapieaufenthalt mit 7 Sessions in "Bionischer Heilung" und 6 Überntg incl. EZ/VP vegt. kostet 1.450.- Euro Hier Klicken

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Berufsverbände:
BVST e.V. - und wenn's um Menschen mit Krankheiten geht - BVSPro.de - dann suchen Sie einen Synergetik Profiler/in
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Amselweg 1
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